Harte Strafen bis 50.000 Euro: Böllern in Bottrop stark eingeschränkt

Bereits das Mitführen von Feuerwerkkörpern wird zu bestimmten Zeiten untersagt. Wieder Böllerverbot am ‚Roten Platz‘. Die Stadt Bottrop hat durch zwei Allgemeinverfügungen das Böllern im Stadtgebiet stark eingeschränkt. Das betrifft den ‚Roten Platz‘ aber auch die Zeit vor und nach Silvester im gesamten Stadtgebiet.

Damit nicht schon in der Weihnachtszeit Menschen durch Feuerwerkskörper gestört werden, gilt jetzt, dass von kommendem Montag, 22. Dezember, ab 0.00 Uhr bis zum Sonntag, 28. Dezember, 24.00 Uhr nicht nur keine Böller gezündet, sondern nicht einmal mitgeführt werden dürfen – und zwar im gesamten Stadtgebiet. Dieses Verbot wiederholt sich von Freitag, 2. Januar, 0.00 Uhr bis Dienstag, 6. Januar, 24.00 Uhr.

Betroffen sind die Feuerwerkskörper der sogenannten ‚Kategorie F2‘ – also handelsübliches Feuerwerk für den Außenbereich. Illegal eingeführte und nicht zertifizierte Sprengkörper wie „Polenböller“, „Kugelbomben“ oder selbsthergestellte Sprengköper sind ohnehin verboten.

Böller-Verbotszone am “Roten Platz”

Wie im vergangenen Jahr wird eine Böller-Verbotszone am ‘Roten Platz’ (Am Vietshof zwischen Rheinstahlstraße und Hugo-Reckmann-Straße und Teile des Prosper-Parks) eingerichtet. Hier gilt ein generelles Mitführ- und Verwendungsverbot für pyrotechnische Gegenstände an Sylvester, 31. Dezember, ab 18.00 Uhr bis Neujahr, 1. Januar 2026, 8.00 Uhr. Innerhalb dieses Bereichs ist sowohl das Mitführen als auch insbesondere das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände untersagt.

Empfindliche Bußgelder drohen

Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Verbote kontrollieren. Bei Auffälligkeiten sind Durchsuchungen zulässig. Werden Feuerwerkskörper festgestellt, werden diese sichergestellt und vernichtet. Bereits für das Mitführen von Feuerwerkskörpern drohen dann Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Wer darüber hinaus in den genannten Zeiträumen Böller gezündet hat, begeht eine schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit und muss nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes mit deutlich höheren Geldbußen bis zu 50.000 Euro rechnen.

(c) Text/Karte: Stadt Bottrop

Wir lieben Bottrop - Redaktion

Wir lieben Bottrop - seit mehr als 13 Jahren!

Jetzt suchen