Vogelgrippe in Bottrop: Bottroper Geflügel darf wieder an die frische Luft

Das Veterinäramt der Stadt Bottrop hebt die Aufstallungspflicht für das gesamte Stadtgebiet für Geflügel auf. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute (7. Januar) veröffentlicht und tritt ab morgen (8. Januar) in Kraft.

Bei Wildvögeln wird das hochansteckende Influenzavirus in NRW nur noch vereinzelt nachgewiesen. Zudem ist seit dem letzten Auffinden von positiv auf Geflügelpest getesteten Wildvögeln im Stadtgebiet Bottrop ausreichend lange Zeit vergangen. 

Nachdem in Bottrop im Oktober vergangenen Jahres ein Kranich und eine Nilgans gefunden worden waren, die an der Vogelgrippe verendet sind, war die Aufstallungspflicht verfügt worden. (wir berichteten)

Sie galt für sämtliches in der Stadt Bottrop gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Die Aufstallung diente dem öffentlichen Interesse am Schutz gegen eine Weiterverbreitung der Seuche.

(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Pixabay, Headline: Wir lieben Bottrop

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