Merkblatt: So sollen sich Bottroper laut Stadt bei einem Bombenfund verhalten

1. Allgemeine Information zu Kampfmittelfunden

Kampfmittel sind Überreste von Munition und Sprengkörpern aus vergangenen Kriegszeiten,
insbesondere aus dem Zweiten Weltkrieg. Dazu zählen unter anderem Bomben, Granaten oder
Munitionsteile.

Solche Kampfmittel können auch Jahrzehnte später noch im Erdreich vorhanden sein und stellen weiterhin eine erhebliche Gefahr dar.

Kampfmittelfunde treten häufig auf bei:

    • Bauarbeiten (z. B. Tiefbau, Leitungsarbeiten, Neubauten),
    • Erdarbeiten in bisher unbebauten oder wenig genutzten Flächen,
    • Sondierungsmaßnahmen oder gezielten Untersuchungen.
      Wird ein Kampfmittel entdeckt oder vermutet, prüfen Fachbehörden die Lage. Zum Schutz der
      Bevölkerung kann eine Evakuierung notwendig werden.

    Achtung: Nicht bei jeder Überprüfung werden tatsächlich Kampfmittel gefunden. In der überwiegenden Anzahl der Fälle werden lediglich metallische Überreste oder andere Fremdkörper gefunden. Eine Evakuierung ist daher nicht in jedem Falle erforderlich. Erst wenn Sie durch die Ordnungsbehörde die konkrete Aufforderung zu einer Evakuierung erhalten, ist diese auch erforderlich.

    2. Warum eine Evakuierung notwendig ist

    Kampfmittel können instabil sein und im schlimmsten Fall detonieren. Eine Evakuierung dient
    ausschließlich dem Schutz von Menschenleben und ist eine vorbeugende Sicherheitsmaßnahme. Der Evakuierungsradius richtet sich nach Art, Größe und Zustand des Kampfmittels.

    3. Was Bürgerinnen und Bürger bei einer Evakuierung beachten müssen
    • Den Anweisungen der Ordnungsbehörde der Stadt Bottrop und den entsprechenden Einsatzkräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
    • Das betroffene Gebiet muss umgehend verlassen werden.
    • Nehmen Sie nur das Nötigste mit (z. B. Ausweise, Medikamente, wichtige persönliche Gegenstände).
    • Fenster und Türen sind – sofern Zeit bleibt – zu schließen, elektrische Geräte auszuschalten.
    • Haustiere sind, wenn möglich, mitzunehmen oder entsprechend zu versorgen.
    • Nach Abschluss der Maßnahme darf das Gebiet erst nach offizieller Freigabe wieder betreten werden.
    4. Eigenverantwortung der Gebäude und Einrichtungen

    Jedes Gebäude, jede Einrichtung und jeder Betrieb ist eigenverantwortlich dafür, einen eigenen Evakuierungsplan vorzuhalten. Dieser sollte unter anderem regeln:

      • Zuständigkeiten innerhalb des Gebäudes,
      • Abläufe bei einer Evakuierung,
      • Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen (z. B. Kinder, ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen).

      Die Ordnungsbehörde der Stadt Bottrop übernimmt hierbei keine vollständige Verantwortung
      für die interne Evakuierung einzelner Gebäude, sondern ist unterstützend tätig.

      5. Unterstützung durch die Ordnungsbehörde der Stadt Bottrop

      Unterstützung durch die Ordnungsbehörde der Stadt Bottrop. Die Ordnungsbehörde der Stadt Bottrop unterstützt die Evakuierungsmaßnahme unter anderem durch:

        • die Organisation und Bereitstellung einer Unterbringungsörtlichkeit
        • die Bereitstellung von Bussen oder anderen Transportmöglichkeiten zur
          Evakuierungsunterkunft,
        • die Koordination der Einsatzkräfte und die Information der Bevölkerung.
        6. Ziel der Maßnahmen

        Alle getroffenen Maßnahmen dienen ausschließlich der Sicherheit der Bevölkerung. Auch wenn Evakuierungen mit Unannehmlichkeiten verbunden sind, sind sie ein notwendiger Schritt, um Risiken durch Kampfmittelfunde zu minimieren.

        (c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Jerome Schischka (Blaulicht Report Bottrop), Headline: Wir lieben Bottrop

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