Marode Brücke in Bottrop: Hier dürfen nur noch Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen drüber rollen

Zum Schutz des maroden Brückenbauwerks an der Grafenmühle wird die Befahrbarkeit eingeschränkt. Die Fahrbahnbreite auf der Straße “Zur Grafenmühle” wird auf 2,85 m eingeschränkt sowie das zulässige Gewicht auf 3,5 t begrenzt. Größere und schwerere Fahrzeuge sind über den „Alten Postweg“ zu führen.

Hintergrund der Maßnahme
Die alten Anlagen wurden nach wiederholten Bauwerksprüfungen (zuletzt 2012, 2016, 2020, 2026) als nicht instandsetzbar eingestuft. Aus diesem Grund ist eine vollständige Erneuerung der Brücke vorgesehen. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im Zeitraum von August 2026 bis Februar 2027 durchgeführt werden. Während der Bauphase wird die Brücke im betroffenen Bereich vollständig gesperrt. Eine Umleitung wird für die gesamte Dauer der Maßnahme über den „Alten Postweg“ eingerichtet.

(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Pixabay, Headline: Wir lieben Bottrop

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