Rat beschließt Fortführung der Schulsozialarbeit

In seiner Sitzung am 5. Mai hat der Rat der Stadt Bottrop einstimmig die Fortführung der Schulsozialarbeit im bisherigen Umfang für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 beschlossen. Die Maßnahme erfolgt weiterhin im Rahmen der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie durch den Einsatz städtischer Haushaltsmittel.

Bei der Zuwendung handelt es sich um Finanzmittel, deren Höhe auf Grundlage des Schulsozialindex ermittelt wird und mit einem städtischen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent verbunden ist. Die Stadt Bottrop erhält vom Land Nordrhein-Westfalen jährlich Fördermittel in Höhe von 362.671,36 Euro und übernimmt mindestens den verpflichtenden Eigenanteil in Höhe von 90.667,84 Euro.

“Für uns steht seit Jahren fest, dass die Fortsetzung der Schulsozialarbeit unverzichtbar ist. Ein Wegfall dieser Stellen hätte zur Folge, dass Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern eine zentrale Anlaufstelle verlieren würden”, so Schul- und Sozialdezernentin Karen Alexius-Eifert. “Ohne Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stünden die Schulen vor erheblichen zusätzlichen Herausforderungen.”  

Auch der Politik ist diese Form der Unterstützung für Schüler, Eltern und Lehrer wichtig. Trotz der angespannten Haushaltslage und der damit verbundenen Risiken hat sich der Rat daher für die Weiterfinanzierung ausgesprochen. Beschlossen wurde die Fortführung von insgesamt dreizehn Vollzeitäquivalenten zuzüglich zwei weiterer Vollzeitstellen, die über die Inklusionspauschale finanziert werden, bis zum 31.07.2027.

Was bedeutet: Ab dem kommenden Schuljahr wird es an den Grundschulen und an den weiterführenden Schulen in Bottrop Schulsozialarbeit geben, die teils übers Land, teils über die Inklusionspauschale und teils über städtische Mittel finanziert werden.

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