Schutz für Ordnungskräfte, Glasverbot auf der Gla, kein Alkohol am Kulturzentrum: Diese neuen Regeln gelten in Bottrop

Der Rat der Stadt Bottrop hat Änderungen an der Ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen. In seiner Sitzung am 7. Juli stimmte der Rat mehrheitlich für die Anpassung. Es gab 4 Gegenstimmen.

Die Verordnung regelt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet. Sie war zuletzt am 20. November 2024 geändert worden. Nach Angaben der Stadt hätten Erfahrungen aus dem Praxisalltag gezeigt, dass einzelne Regelungen ergänzt werden mussten.

Neuer Paragraf soll Einsatzkräfte schützen

Ein zentraler Punkt der Änderung ist der neu eingeführte § 4. Er betrifft den Umgang mit Vollziehungs- und Ordnungskräften.

Künftig können bestimmte Verhaltensweisen gegenüber Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Polizei, des Rettungsdienstes sowie weiteren Personen mit Vollzugsaufgaben als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Das gilt nach Angaben der Stadt für Fälle, die keine Straftat darstellen, aber geeignet sind, die Dienstausübung zu behindern oder zu belästigen.

Als Beispiele nennt die Stadt lautstarkes Anschreien, provozierendes Gestikulieren oder ein respektloses und aggressives Auftreten. Ziel der Regelung ist es laut Stadt, die Arbeit der Einsatz- und Ordnungskräfte besser zu schützen.

Glasverbot auf der Bottroper Gastromeile bei Veranstaltungen

Auch § 13 der Verordnung wurde erweitert. Neu aufgenommen wurde ein Glasverbot auf der Bottroper Gastromeile außerhalb genehmigter gastronomischer Einrichtungen.

Das Verbot soll in den Abend- und Nachtstunden an Tagen gelten, an denen in der Innenstadt Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen stattfinden – wie zum Beispiel der Feierabendmarkt. Die genauen Zeiträume sollen nach Angaben der Stadt jeweils durch Beschilderungen an allen Zugängen zur Gastromeile kenntlich gemacht werden.

Alkoholkonsum am Kulturzentrum wird untersagt

Ebenfalls neu ist ein weiterer Absatz in § 13. Dieser untersagt künftig den Konsum alkoholischer Getränke auf den Außenflächen des Kulturzentrums.

Die Stadt begründet die Änderungen mit Erfahrungen aus dem Ordnungsalltag. Die neuen Regelungen sollen Lücken in der bisherigen Verordnung schließen und klarer festlegen, welches Verhalten im öffentlichen Raum künftig geahndet werden kann.

teilweise mithilfe von KI generiert

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