
Das Bottroper Jugendparlament möchte seine Wahlperiode von zwei auf drei Jahre verlängern. Einen entsprechenden Vorschlag hat das Gremium in einer Sondersitzung am Donnerstag, 16. Juli, mehrheitlich beschlossen.
Außerdem sollen die Fristen für Anträge geändert werden. Über die Anpassungen an der Satzung und der Geschäftsordnung muss nun der Rat der Stadt Bottrop entscheiden.
Wahlperiode soll künftig drei Jahre dauern
Bislang werden die Mitglieder des Jugendparlaments für zwei Jahre gewählt. Nach dem Vorschlag des Gremiums soll eine Wahlperiode künftig drei Jahre umfassen.
Durch die längere Amtszeit sollen die Mitglieder mehr Zeit erhalten, um sich einzuarbeiten und eigene Projekte zu planen und umzusetzen. Dies betrifft nach Angaben der Stadt insbesondere größere Vorhaben, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Kommt es während der Wahlperiode zu personellen Veränderungen, sollen freie Plätze weiterhin über die bestehende Nachrückerregelung besetzt werden.
Neue Frist für Anträge im Jugendparlament
Das Jugendparlament schlägt zudem eine Änderung bei der Einreichung von Tagesordnungspunkten vor. Schriftliche Anträge von Mitgliedern sollen künftig spätestens 14 volle Kalendertage vor einer Sitzung beim pädagogischen Mitarbeiter eingehen.
Damit soll mehr Zeit für die Prüfung der Anträge und die Vorbereitung der Tagesordnung zur Verfügung stehen. Bislang gilt nach der Mitteilung offenbar eine andere Frist, deren genaue Dauer jedoch nicht genannt wird.
Rat der Stadt Bottrop muss über Änderungen entscheiden
Die vorgeschlagenen Änderungen werden dem Rat der Stadt Bottrop zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. Erst mit dessen Zustimmung können Satzung und Geschäftsordnung angepasst werden.
Sollte der Rat den Vorschlägen zustimmen, sollen die neuen Regelungen zu Beginn der nächsten Wahlperiode des Jugendparlaments in Kraft treten.
teilweise mithilfe von KI generiert
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