Nach Tipp aus der Bevölkerung: Stadt deckt in Bottrop illegale Prostitution auf

Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht haben am Dienstag, 4. August, eine Wohnung im Bottroper Stadtgebiet kontrolliert, die nach Angaben der Stadtverwaltung für Prostitution genutzt worden sein soll. Vorausgegangen waren Hinweise aus der Bevölkerung.

In der Wohnung stellten die Behörden laut Stadt eine nicht genehmigte Prostitutionsstätte fest. Die Räume wurden anschließend geschlossen und versiegelt.

Zwei Frauen flüchten während der Kontrolle

Als die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht an der Wohnung eintrafen, sollen zwei dort anwesende Frauen die Tür verschlossen und den Zutritt verweigert haben. Daraufhin wurden die Polizei, die Ausländerbehörde und ein Schlüsseldienst hinzugezogen.

Während die Wohnungstür geöffnet werden sollte, sprangen beide Frauen nach Angaben der Stadt aus einem Fenster und flüchteten zu Fuß. Nach einer kurzen Verfolgung wurden sie gestellt.

Eine der Frauen verletzte sich bei dem Sprung. Sie wurde zunächst vom Rettungsdienst versorgt und anschließend in einem Krankenhaus behandelt. Die zweite Frau blieb laut Stadt unverletzt.

Offener Haftbefehl gegen eine der Frauen

Bei der polizeilichen Überprüfung stellte sich nach Angaben der Stadt heraus, dass gegen die verletzte Frau ein Haftbefehl vorlag. Nach Abschluss der medizinischen Behandlung wurde sie festgenommen.

Die Ausländerbehörde prüft zudem den aufenthaltsrechtlichen Status der Betroffenen. Zu deren Herkunft macht die Mitteilung lediglich vorläufige Angaben.

Wohnung geschlossen und Verfahren eingeleitet

Die Gewerbeaufsicht schloss und versiegelte die Wohnung. Gegen die beiden Frauen und den mutmaßlichen Betreiber sollen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Noch während der Kontrolle erschien laut Stadt ein Mann an der Wohnung. Er erklärte demnach zunächst, einen Massagetermin zu haben. Später gab er an, sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu wollen.

Nach seiner Aussage war er während des Einsatzes von einer der Frauen per Nachricht darüber informiert worden, dass sich Behörden in der Wohnung befänden.

Prostitution ist gesetzlich geregelt

Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber gesetzlichen Vorgaben. Personen, die der Prostitution nachgehen, müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anmelden. Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Nach Angaben der Stadt drohen Prostituierten bis zu 1.000 Euro und Betreibern einer unerlaubten Prostitutionsstätte bis zu 10.000 Euro Bußgeld.

Ob über die festgestellten Verstöße hinaus weitere Straftaten vorliegen, ist derzeit nicht bekannt. Die Prüfungen und Ermittlungen dauern an.

teilweise mithilfe von KI generiert

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