
Rund 55 Bottroperinnen und Bottroper haben am Freitag, 4. September, im Rathaus ihre Einbürgerungsurkunden erhalten. Oberbürgermeister Matthias Buschfeld überreichte die Urkunden im Rahmen einer Einbürgerungsveranstaltung.
Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern eingebürgert
Die neu eingebürgerten Bürgerinnen und Bürger stammen unter anderem aus Syrien, Portugal, Algerien, Ecuador, Nigeria, der Ukraine, Griechenland, der Türkei, Polen, Tunesien, Kroatien, Slowenien und Afghanistan.
Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Juni 2024 ist eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich möglich. Die neu Eingebürgerten konnten ihre bisherige Staatsangehörigkeit daher behalten.

Bekenntnis zum Grundgesetz
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten die neuen Bürgerinnen und Bürger unter anderem das aktive und passive Wahlrecht.
Buschfeld rief die Eingebürgerten dazu auf, sich gesellschaftlich einzubringen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Grundgesetz für Eingebürgerte ab 14 Jahren
Alle neu Eingebürgerten ab 14 Jahren erhielten zusätzlich zur Urkunde ein Exemplar des Grundgesetzes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bekamen das Buch „Freiheit“ der Bundeszentrale für politische Bildung.
teilweise mithilfe von KI generiert