Neues Verbot der Verwaltung: KOD darf Menschen bald nach Böllern durchsuchen

Die Stadt Bottrop hat das Zünden von Feuerwerkskörpern rund um Halloween deutlich eingeschränkt. Grundlage ist eine neue ordnungsbehördliche Verordnung, die der Rat der Stadt am 7. Juli 2026 beschlossen hat.

Neu ist vor allem, dass das Verbot nicht mehr nur die Zeit rund um Silvester betrifft. Auch der Zeitraum rund um Halloween und Allerheiligen ist nun ausdrücklich erfasst.

Verbot vom 24. Oktober bis 7. November

Im gesamten Bottroper Stadtgebiet ist das Zünden von Feuerwerkskörpern künftig vom 24. Oktober bis einschließlich 7. November untersagt. Die Stadt reagiert damit nach eigenen Angaben auf die Problematik rund um Halloween sowie auf zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung.

Auch das Mitführen ist verboten

Verboten ist nicht nur das Abbrennen von Feuerwerk. In dem genannten Zeitraum ist auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern untersagt .

Der Kommunale Ordnungsdienst soll die Einhaltung kontrollieren. Nach Angaben der Stadt ist er in diesem Zusammenhang auch berechtigt, Personen zu durchsuchen. Werden Feuerwerkskörper gefunden, können diese sichergestellt und anschließend vernichtet werden.

Bußgeld bis zu 1.000 Euro möglich

Bei Verstößen gegen das Mitführverbot drohen laut Stadt Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

Wer Feuerwerkskörper in dem Verbotszeitraum tatsächlich zündet, muss mit weitergehenden Konsequenzen rechnen. Nach Angaben der Stadt kann dies als schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz verfolgt werden und entsprechend höhere Geldbußen nach sich ziehen.

teilweise mithilfe von KI generiert

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