
In manchen Fällen ist aber zunächst ein Antrag bei der Familienkasse notwendig
Der Kinderfreizeitbonus wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als weitere finanzielle Hilfe für Familien beschlossen. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind von der Familienkasse ausgezahlt. Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag erhalten diesen automatisch.
Wohngeldberechtigte haben ebenfalls Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus.
Die Wohngeldstelle des Bürgerbüros weist jedoch darauf hin, dass Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, für die Auszahlung einen Antrag bei der Familienkasse und nicht bei der Wohngeldstelle stellen müssen.
Der Antrag ist auf der Internetseite (www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus) hinterlegt. Dort befinden sich auch weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus.
Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht außerdem eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.
Text: Stadt Bottrop