
Die Stadt Bottrop treibt den Ausbau fahrradfreundlicher Infrastruktur weiter voran. In diesem Zuge werden die Kirchhellener Straße, die Randebrockstraße, die Parkstraße und die Straße „Im Stadtgarten“ künftig als Fahrradstraßen ausgewiesen. Die Beschilderungsarbeiten beginnen am kommenden Montag (26. Mai) und erfolgen schrittweise.
In den folgenden Straßenabschnitten werden nach und nach die entsprechenden Verkehrsschilder aufgestellt:
- Randebrockstraße: vom Kreisverkehr Kirchhellener Straße / Eichenstraße bis zur Kreuzung „Im Stadtgarten“ / Josef-Albers-Straße
- Parkstraße: zwischen der Einmündung Kirchhellener Straße und der Einmündung Hans-Böckler-Straße
- Im Stadtgarten: hinter der Kreuzung Randebrockstraße / Josef-Albers-Straße bis zur Kirchhellener Straße
- Kirchhellener Straße: zwischen der Einmündung Böckenhoffstraße und dem Kreisverkehr Randebrockstraße / Eichenstraße
Die ausstehenden Markierungsarbeiten werden ab dem 02.06.2025 erfolgen.

Wichtiger Hinweis für alle Verkehrsteilnehmenden:
Sobald das Verkehrszeichen 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) aufgestellt ist, gilt in diesem Bereich gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Pkws und Motorräder dürfen Radfahrende nur überholen, wenn sie dabei weder behindert noch gefährdet werden und ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Das Ende einer Fahrradstraße wird durch das Verkehrszeichen 244.2 angezeigt.
(c) Text/Grafik: Stadt Bottrop, Headline: Wir lieben Bottrop, Symbolbild: Wir lieben Bottrop