
Die wichtigste Nachricht zuerst: Die Preise bleiben unverändert. Gesetzliche Vorgaben machen es aber erforderlich, dass die Sparkasse Bottrop nach dem Juni letzten Jahres erneut alle 63.000 Kundinnen und Kunden über geänderte Bedingungen nicht nur schriftlich informieren, sondern auch die jeweilige Zustimmung einholen muss.
Erstmals regelt der Gesetzgeber eine “Echtzeitüberweisung”, deshalb müssen neue Bedingungen für den Überweisungsverkehr vereinbart werden. Damit dauert eine Echtzeitüberweisung – bspw. mit dem neuen, europäischen Zahlungsdienst Wero – künftig nur noch zehn Sekunden.
Die Sparkasse nutzt die Gelegenheit auch, die Anzahl der Bedingungswerke für den Überweisungsverkehr zu verringern. Sämtliche Informationen über die Änderungen werden den Kund:innen schriftlich, per Post oder im elektronischen Postfach, zu Verfügung gestellt.
Die Zustimmung kann – auch ohne Online-Banking-Zugang – unter www.sparkasse-bottrop.de/zustimmen erteilt werden. Alternativ können Kundinnen und Kunden natürlich auch per Post, Fax, an Geldautomaten oder in einer Filiale der Sparkasse Bottrop zustimmen.
(c) Text/Foto: Sparkasse Bottrop