
Während der karnevalistischen Hochzeit, an Weiberfastnacht, 12. Februar, und am Rosenmontag, 16. Februar, gelten für die Öffnungszeiten und Dienstleitungen der Stadtverwaltung besondere Regelungen.
An Weiberfastnacht sind die städtischen Dienststellen bis 16 Uhr zu erreichen. Für den Publikumsverkehr geöffnet bleiben die Lebendige Bibliothek, das Museum Quadrat und die Bäder.
Am Rosenmontag sind alle Fachdienststellen, Sportanlagen und Bäder der Stadtverwaltung sowie die städtischen Büchereien und das Parkhaus Schützenstraße geschlossen.
(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Wir lieben Bottrop