
Text: Jerome Schischka/Blaulicht Report Bottrop, Symbolbild: Polizei Recklinghausen
Am Donnerstag, dem 27. August, ist es gegen 16:37 Uhr im Bereich Hochstraße/Essener Straße in Bottrop zu einem gemeinsamen Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Polizei gekommen.
KOD ruft Polizei zur Unterstützung
Auslöser war nach Angaben der Stadt Bottrop ein Fahrzeug, das unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abgestellt worden war. Im weiteren Verlauf verweigerte die Fahrzeugführerin gegenüber den Einsatzkräften ihre Personalien anzugeben.
Zur Feststellung der Personalien wurde schließlich die Polizei hinzugezogen. Sie leistete Amtshilfe für den Kommunalen Ordnungsdienst. Vor Ort befanden sich neben Mitarbeitenden des KOD und der Polizei auch ein Abschleppunternehmen sowie die betroffene Fahrerin und ihr Vater.
Fahrerin muss Abschleppdienst bezahlen
Der KOD hatte veranlasst, das unberechtigt abgestellte Fahrzeug abschleppen zu lassen. Im Zusammenhang mit dem Einsatz wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.
Diese betreffen nach Angaben der Stadt das Parken auf einem Behindertenparkplatz, die Personalienverweigerung sowie eine Behinderung des Einsatzes gemäß § 4 ObVO (Ordnungsbehördliche Verordnung). Darüber hinaus muss die Betroffene die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppunternehmens begleichen.
Zu Strafanzeigen kam es nach Angaben der Polizei im Zusammenhang mit dem Einsatz nicht.