Bürgerbeteiligung für den Lärmaktionsplan beginnt

Der Entwurf wird öffentlich ausgelegt. Im September gibt es eine Bürgerversammlung.

 

Im Auftrag der Stadt Bottrop hat ein Gutachterbüro einen Lärmaktionsplan für die Stadt Bottrop erarbeitet. Der Entwurf ist nun öffentlich und kann eingesehen werden. Ausgelegt wird der Entwurf vom 1. August bis 8. September 2017 in Bottrop-Mitte (Kundenzentrum Bauen) und in Kirchhellen (Bezirksverwaltungsstelle) Eine zentrale Bürgerversammlung ist für Anfang September 2017 geplant.

 

Ein Lärmaktionsplan ist im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch die Kommunen in NRW grundsätzlich aufzustellen, wenn die Auslösewerte von 70 dB(A) im 24-Stunden-Zeitraum oder 60 dB(A) in der Nacht (verursacht durch Straßen- oder sonstigen Schienenverkehr sowie durch bestimmte Industrieanlagen) an Wohngebäuden, Schulen, Krankenhäusern erreicht oder überschritten werden.

 

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verbesserung der Lärmsituation. Auch auf die Luftqualität, damit auf Gesundheit,  Wohn- und Lebensqualität sowie Aufenthaltsqualität im Freien können sich Maßnahmen des Lärmaktionsplanes positiv auswirken.

 

Der nun vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde in den Bezirksvertretungen, im Bau- und Verkehrsausschuss sowie im Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz vorgestellt.

 

Insgesamt hat das Gutachterbüro LK Argus Kassel GmbH 62 Maßnahmen-Bereiche in Bottrop ermittelt, für die Vorschläge zur Lärmreduzierung erarbeitet worden sind. In Abhängigkeit von der Anzahl der betroffenen Personen und der Höhe der Lärmpegel erfolgte eine Einteilung der Maßnahmen-Bereiche in Prioritätsstufen (höchste Priorität = 1, mittlere Priorität = 2, geringere Priorität =3).

 

Maßnahmen zur Lärmreduzierung können baulicher, planerischer, organisatorischer/straßenverkehrsrechtlicher oder technischer Art sein. Dazu gehören u.a. Fahrbahnsanierungen mit lärmminderndem Asphalt, Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Lkw-Nachtfahrverbote, Straßenumbau mit Radwegen, passive Schallschutzmaßnahmen.

 

Neben der Verringerung des Umgebungslärms im Umfeld von Straßen, Schienenwegen und bestimmten Industrie-Anlagen ist seitens der EU eine Ausweisung von “ruhigen Gebieten” vorgesehen. Diese Gebiete sind vor einer Zunahme von Lärm zu schützen. Für Bottrop empfiehlt LK Argus, sieben Bereiche als “ruhige Gebiete” auszuweisen. Auch einige siedlungsnahe, der Erholung dienende Bereiche könnten zu ruhigen Gebieten erklärt werden.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Bottrop kann ab sofort im Internet unter www.bottrop.de/umgebungslaerm in dem Kapitel Lärmaktionsplanung eingesehen werden. Ein Link führt jeweils zum Textteil sowie zu den 20 Karten des Entwurfes.

 

Unter der E-Mail-Adresse umgebungslaerm@bottrop.de haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen, Hinweise, Anmerkungen etc. zum Entwurf vorbringen. Die Anregungen müssen bis zum 8. September 2017 unter dieser Adresse eingegangen sein.

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