Betreuungsstelle für Erwachsene hat drei neue Mitarbeiterinnen

Drei neue Mitarbeiterinnen arbeiten bei der Stadt Bottrop in der Betreuungsstelle für Erwachsene. Melanie Behr, Sabine Gerner und Alana Schubert, kümmern sich um Vorsorgevollmachten und um die Sozialberichte für das Betreuungsgericht. Ihre drei Vorgänger in der Stelle sind inzwischen im Ruhestand. Weiteres Mitglied im Team ist Peter Riesener, der bereits seit einigen Jahren in der Betreuungsstelle tätig ist.

Die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Fälle abzuschließen wird zunehmend von immer mehr Menschen in Anspruch genommen. Bereits 115 solcher Vollmachten haben Menschen im Stadtgebiet in diesem Jahr erteilt, um sich von einem Vertrauten vertreten zu lassen, falls die eigenen Möglichkeiten versagen, seinen Geschäften selbst nachgehen zu können. 2018 waren es 128 Vollmachten. Die Vollmacht ist als Formular bei der Stadt Bottrop in der Betreuungsstelle erhältlich und muss eigenhändig unterschrieben werden. Die städtischen Mitarbeiter bestätigen die Echtheit der Unterschrift mit einem Siegel auf der Vollmacht.

“Man schiebt eine solche Sache immer vor sich her”, sagt Peter Riesener als erfahrener Mitarbeiter der Betreuungsstelle. “Bereits mit der Volljährigkeit ab 18 Jahre kann eine solche Vollmacht erteilt werden und ich sehe dies als absolute Notwendigkeit an.” Der entscheidende Punkt sei der, dass es zu spät ist, wenn der Fall der Fälle eintritt und keine Vollmacht verfügt wurde. Wenn dringende Angelegenheiten eines Patienten bei der Gesundheitsversorgung, gegenüber Behörden oder private Dinge geregelt werden müssen und er selbst dazu gar nicht in der Lage ist, wird es für Angehörige, die ohnehin in einer stressigen Situation stecken, schwierig und kompliziert. “Deswegen empfehlen wir dringend, sich über solche Situationen Gedanken zu machen und sehr frühzeitig diese Dinge zu regeln”, so Riesener.

Eine zusätzliche Aufgabe der Betreuungsstelle sind die Sozialberichte an die Betreuungsgerichte. 326 solcher Berichte wurden bereits in diesem Jahr an die Gerichte weiter gegeben. 532 waren es im vergangenen Jahr. Das Betreuungsgericht ist angesiedelt beim Amtsgericht, wo über Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten entschieden wird, insbesondere dann, wenn die Betroffenen keine Regelungen getroffen haben, oder die Regelungen unzulänglich sind. Der Wunsch des Betroffenen spielt bei der Auswahl eines Betreuers durch ein Gericht zwar eine vorrangige Rolle, doch nicht immer sind die Wünsche klar formuliert und dokumentiert, oder mitunter können Wünsche gar nicht ohne weiteres realisiert werden. Die örtliche Betreuungsbehörde kann hier die Gerichte unterstützen indem sie die familiäre Situation aufklärt, nahe Angehörige befragt und Vorschläge zur Betreuung macht.

Die Betreuungsstelle für Erwachsene ist bei der Stadt Bottrop angesiedelt im Fachbereich Jugend und Schule. Die Büros sind in der Prosperstraße 71/1, im Gebäude, in dem auch der “Spielraum” untergebracht ist. Wer sich über das schwierige Thema informieren und beraten lassen möchte, findet bei Melanie Behr, Sabine Gerner und Alana Schubert eine städtische Anlaufstelle. Formulare für die Vorsorgevollmachten bekommt man hier oder aber auch im Bürgerbüro der Stadt Bottrop. Telefonisch erreichbar ist die Betreuungsstelle unter den Rufnummern: 02041 70-3594; 02041 70-4161 und 02041 70-4160.

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