Auf der Osterfelder Straße ist nach Mitteilung der Stadtverwaltung im Teilstück von der Peterstraße bis zum Heidenheck jetzt eine Bewohnerparkzone eingerichtet worden. Ab sofort gilt damit werktags eine Kurzzeitparkzone von 8 bis 17 Uhr, in der man mit Parkscheibe zwei Stunden parken kann. Die Inhaber des Bewohnerparkausweises sind von der Parkscheibenpflicht befreit. Die Gebühr für einen Ausweis mit einjähriger Gültigkeit beträgt 30,70 Euro und mit zweijähriger Gültigkeit 60,70 Euro.
Die Bewohnerparkausweise sind im Bürgerbüro der Stadt Bottrop erhältlich. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält auf Antrag einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft benutztes Kraftfahrzeug. Außerdem muss bestätigt werden, dass für das Fahrzeug weder eine Garage noch ein Stellplatz auf privatem Grund vorhanden ist.
Die Ladezone und die Hol- und Bringzone auf der Osterfelder Straße bleiben davon ausgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Stellplätze in den angegebenen Zeiten sowohl zum Laden als auch für das Holen und Bringen der Schulkinder zur Verfügung stehen.