Stadt Bottrop beruft den Krisenstab ein

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft die Verbreitung des neuen Coronavirus Sars-CoV-2 nunmehr als Pandemie ein. Schwerpunkt in Deutschland ist Nordrein-Westfalen mit dem Landkreis Heinsberg mit mehr als 440 bestätigen Infektionen. Die aktuellen Zahlen für Bottrop sind (12. März 2020): 3 nachgewiesene Coronavirus-Fälle, 12 begründete Verdachtsfälle, insgesamt 27 Personen auf Anordnung in häuslicher Quarantäne und 4 Personen, die bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden konnten.

Aufgrund der Dynamik der Lage und wegen des erhöhten Aufwands zur Koordinierung und Organisation hat die Stadt Bottrop jetzt vorsorglich den Krisenstab einberufen. Zum Krisenstab in einer Kommunen gehören neben Vertretern der relevanten Fachämter der Stadtverwaltung auch Verbindungsleute zu anderen Stellen wie beispielweise zur Polizei oder auch zu Hilfsorganisationen.

Stadt sagt Veranstaltungen ab

Am 10. März 2020 erging die Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gesundheitsbehörden der Städte und Kreise, wie angesichts der gegenwärtigen Gesundheitslage ab sofort mit größeren Veranstaltungen umzugehen ist.

Alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern müssen bis auf weiteres abgesagt werden oder können nur unter bestimmten Auflagen, beispielsweise ohne Publikum, stattfinden. Dies gilt insbesondere für Sportveranstaltungen jeder Art.

In der Stadt Bottrop ist der Erlass bereits umgesetzt.

Der Erlass verweist auch auf die Pflicht der Kommune zu einer individuellen Einschätzung kleinerer Veranstaltungen.

Auch Veranstaltungen mit unter 1.000 Teilnehmern können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um der raschen und kurzfristigen Verbreitung der Viruserkrankung entgegen zu wirken. Damit kann sich das Gesundheitssystem gezielter auf mögliche zusätzliche Anforderungen vorbereiten.

Entsprechend hat die Stadt Bottrop entschieden, ab dem 13. März 2020 und bis zum Ende der Osterferien (bis einschließlich 19. April 2020) auf eigene Veranstaltungen, gleich welcher Art und unabhängig von der Besucherzahl, zu verzichten. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die in Räumen oder auf Anlagen der Stadt Bottrop stattfinden und von Dritten veranstaltet werden und deren Durchführung im öffentlichen Interesse nicht zwingend erforderlich sind. Im öffentlichen Interesse sind: Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, zur Sicherstellung der Versorgung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Sportliche Wettkämpfe in städtischen Gebäuden/Sporthallen müssen leider ohne Publikum stattfinden. Der einfache Trainingsbetrieb kann weiter durchgeführt werden.

Ausgenommen von dieser Regelung werden regelmäßige Veranstaltungen mit bestimmbaren Teilnehmerkreis etwa VHS-Kurse, die Treffen der Freiwilligen Feuerwehren, Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtungen, Musikschulunterricht, Kulturwerkstatt.

Wer Eintrittskarten für städtische Kulturveranstaltungen bereits erworben hat, wird diese erstattet bekommen.

Der für den kommenden Samstag, 14. März 2020, geplante Aktionstag “Bottrop Putzt Tag 2020” wird vorsorglich abgesagt und soll im Laufe des Jahres nachgeholt werden. Ziel der BEST ist es, den Aktionstag an einem anderen Termin in diesem Jahr nachzuholen.

Allen Veranstaltern privater und gewerblicher Aktivitäten legt die Stadt nahe, eine spezifische Risikobewertung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Institut durchzuführen und ggf. auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Alle Informationen dazu unter www.bottrop.de/coronavirus

Die Stadt behält sich vor, unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung, die getroffene Regelung erneut zu prüfen und anzupassen.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bottrop werden gebeten, für sich selbst zu entscheiden, ob die Teilnahme an einer öffentlichen oder privaten Veranstaltung notwendig ist. Besonders Personen mit Vorerkrankungen wird dringend empfohlen, eine Teilnahme sorgsam abzuwägen.

Mit Rücksicht auf die Allgemeinheit sollten alle Personen mit akuten Krankheitssymptomen (wie Fieber, Husten, Luftnot und Gliederschmerzen) auf die Teilnahme an einer öffentlichen oder privaten Veranstaltung verzichten.

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