Regeln für den Einsatz von Erntehelfern

Das Bundeskabinett hat entschieden, dass nicht notwendige Reisen zu vermeiden sind, also Einreisen nach Deutschland durch nicht in Deutschland wohnhafte Personen nur aus triftigen Gründen erfolgen sollen. Solch ein trifftiger Grund ist die Beschäftigung als Erntehelfer. Der Bottroper Krisenstab weist hiesige Landwirte noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Einsatz von Erntehelfern aus dem Ausland die Vorgaben der Einreise-Verordnung beachtet und umgesetzt werden müssen.

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