Bibliotheksfiliale in Kirchhellen öffnet am 19. Mai wieder

Die Außenstelle der “Lebendigen Bibliothek” in Kirchhellen öffnet am Dienstag, dem 19. Mai, wieder ihre Pforten. Allerdings wird die Eröffnung von einer Reihe an Einschränkungen begleitet, um Verbreitungsmöglichkeiten des Corona-Virus zu reduzieren: So gelten zunächst eingeschränkte Öffnungszeiten (dienstags von 14 bis 18 Uhr und donnerstags von 10 bis 13 Uhr) sowie folgendes Leistungsangebot: Ausleihe, Rückgabe, Abholung von Vormerkungen, Erstellung und Verlängerung von Ausweisen. Für Fragen und telefonische Verlängerungen von Medien oder nicht mehr gültigen Nutzerausweisen ist die Außenstelle Kirchhellen während der gerade genannten Zeiten unter der Nummer 0 20 45 / 4 22 60 zu erreichen. Anliegen können auch über die E-Mail-Adresse “stadtbuecherei@bottrop.de” vorgetragen werden.

Der Zugang zur Bibliothek wird pro Besucher auf ein absolut notwendiges Minimum von 15 Minuten beschränkt. Um Kontakte beim Ein- und Ausgang zu begrenzen, wird es eine “Einbahnstraßen-Regelung” geben: Der Eingang erfolgt durch das Treppenhaus; der Ausgang über den Aufzug. Personen mit Beeinträchtigungen sollten sich telefonisch oder per E-Mail melden, damit eine individuelle Lösung gefunden werden kann.

Die Zahl der Besucher(innen), die gleichzeitig in der Bibliothek sein dürfen, ist begrenzt. Zur eventuell später notwendigen Kontaktnachvollziehung erfolgt am Eingang eine Besucherregistrierung. Kinder bis zehn Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen in die Bibliothek.

Die bekannten Hygienemaßnahmen und Abstandsempfehlungen sind einzuhalten. Besucher(innen) müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Der Zutritt zur Bibliothek ist nicht gestattet, wenn Besucher innerhalb der vergangenen 14 Tage:
– in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der Festlegung durch das Robert Koch-Institut waren
– in Österreich, der Schweiz oder der französischen Alpenregion waren, oder
– Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person oder zu jemandem hatten, bei dem der Verdacht auf eine Coronavirus-Erkrankung besteht. Gleiches gilt, soweit Personen unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten können.

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