Im InnovationCity-Topf sind noch Fördermittel

Die Stadtverwaltung ruft Hauseigentümer dazu auf, noch Fördergelder für energetische Modernisierungsmaßnahmen (nach der Richtlinie 11.1) zu beantragen! Denn im InnovationCity-Topf gibt es noch nicht beanspruchte Fördermittel, die weiterhin abgerufen werden können. Wer im Pilotgebiet InnovationCity eine Immobilie besitzt und eine energetische Modernisierung plant, kann Anträge auf Förderung für diese Maßnahmen über den 30. Juni 2020 hinaus stellen.
Die kostenlose Erstberatung bleibt weiterhin der erste Schritt zur Förderung.

Bislang mussten die Gelder im Rahmen der auslaufenden Förderrichtlinie 11.1 (Förderung energetischer Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Innovation City Ruhr | Modellstadt Bottrop) bis am 30. Juni beantragt werden. Nun ist diese Frist ersteinmal aufgehoben. Allerdings gilt: Die restlichen Fördergelder stehen nur unter bestimmten Voraussetzungen weiter zur Verfügung. So muss sicher gestellt sein, dass die beantragte Maßnahme durch ein Fachunternehmen bis zum 30. Juni 2021 fertiggestellt werden kann.

Zur Energieberatung:
• Sanierungsinteressierte erhalten weiterhin eine umfassende Erstberatung durch die Energieberater der Innovation City Management GmbH – wahlweise in der Immobilie oder im Zentrum für Information und Beratung. Terminvereinbarung unter Tel.: 0 20 41 / 70-5000.
• Alle weiteren Fragestellungen im Antragsverfahren erläutert die Sanierungsbegleitung der Stadverwaltung unter Tel.: 0 20 41 / 70-3373.
• Auskünfte zum InnovationCity-Projekt erteilt zudem die Koordinierungsstelle integrierte Stadtentwicklung / InnovationCity unter Tel.: 0 20 41 / 70-3375 oder -3398.

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