Krisenstab: Erläuterungen zur Masken-Tragepflicht

Verstärkte Kontrollen durch Kommunalen Ordnungsdienst und Polizei

Die Stadtverwaltung hat jetzt eine neue Verordnung zur Maskenpflicht und den Zonen, in denen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung gilt, erlassen. Darin ist der Bereich Feldhausen nicht mehr enthalten, weil die großen Freizeitbetriebe Movie Park und Schloss Beck inzwischen die diesjährige Saison beendet und ihre Pforten geschlossen haben. Die Verordnung ist im Internet unter “www.bottrop.de/coronavirus” einzusehen.

Mit Blick auf die Maskenpflicht bittet der Krisenstab noch einmal alle Mitbürgerinnen und Mitbürger eindringlich, sich in den ausgewiesenen Zonen in der Innenstadt und bestimmten Stadtteilen an diese Pflicht zum eigenen und vor allem dem Schutz Anderer zu halten!

In dem Zusammenhang gibt es auch viele Einzelfragen aus der Bürgerschaft, was das Rauchen, den Verzehr von Brötchen oder Eis bzw. das Trinken in den Maskenpflicht-Bereichen angeht. Juristisch ist der Fall klar, lautet die klare Einschätzung des Krisenstabes: Dies alles ist kein Grund, keine Maske zu tragen! Dem städtischen Krisenstab ist aber auch einsichtig, dass bei diesen Einzelfragen die “Kirche im Dorf” gelassen werden sollte. Das heißt, kein Ordnungsdienst wird einschreiten, wenn jemand im Stehen oder Gehen sein Brötchen verzehrt oder einen Coffee-to-go trinkt. Das Ganze auf eine längere Zeit im Sitzen ausgedehnt, werde allerdings nicht akzeptiert!

Auch beim Rauchen werde nicht eingeschritten, so lange dies nicht zunehmend als Maskenverweigerungsgrund eingesetzt werde. “Der Krisenstab wird das deutlich im Blick behalten und eventuell dann auch seine jetzige Überlegung verändern”, betont Krisenstabsleiter Paul Ketzer.

Durch die Stadtverwaltung wird ebenso noch einmal bekräftigt, dass Kinder bis zum Schuleintrittsalter keine Masken tragen müssen, was selbstverständlich auch für die Maskenpflicht-Bereiche gelte.

Die Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst werden, so die Ankündigung, intensiviert, was durch eine Personalaufstockung, unter anderem durch Mitarbeiter(innen) des Außendienstes des Straßenverkehrsamtes, ermöglicht wird. Außendienstler des städtischen Fachbereichs Umwelt und Grün kümmern sich zudem um die Kontrollen etwa in Parks und auf Spielplätzen. Außerdem wurden stärkere gemeinsame Kontrollen mit der Polizei vereinbart.

Text: Stadt Bottrop

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