Die Stadtverwaltung Bottrop möchte noch einmal auf das Landesprogramm zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch ehrenamtlich getragene öffentliche Veranstaltungen hinweisen
Vereine können bei der zuständigen Bezirksregierung einen Förderantrag für ehrenamtlich getragene öffentliche Veranstaltungen stellen. Ehrenamtlich getragen ist eine Veranstaltung in der Regel dann, wenn sie von einem eingetragenen Verein organisiert und durchgeführt wird. Die Veranstaltung soll dazu dienen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken und muss daher öffentlich sein. Öffentlich wäre beispielsweise ein Jugendturnier im Sportverein, bei dem auch externe Gäste zuschauen können.
Nicht öffentlich und damit nicht förderfähig sind Veranstaltungen, die nur Vereinsmitgliedern offenstehen.
Darüber hinaus muss die Veranstaltung bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden. Außerdem sind die jeweils geltenden Regelungen der Corona-Schutzverordnung bei der Planung der Veranstaltung zu berücksichtigen und einzuhalten.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander
Für die Antragstellung ist außerdem das Formblatt „Bestätigung durch die Gemeinde“ einzureichen. Interessierte Bottroper Vereine, die eine Veranstaltung geplant haben, können das Formular bei der Stadtverwaltung Bottrop anfordern. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Knaup.
Text: Stadt Bottrop