Durchführung von Sitzungen unter neuer Corona-Schutzverordnung

Die neue Corona-Schutzverordnung hat auch Auswirkungen auf die Teilnahme an Sitzungen

Nach der neuen Corona-Schutzverordnung NRW vom 17. August dürfen bei einer überschrittenen 7-Tage-Inzidenz von 35 an Veranstaltungen nur noch immunisierte (geimpfte oder genesene) oder negativ getestete Personen teilnehmen (sog. 3G-Regel). Das Land NRW hat diese Inzidenzstufe für ganz Nordrhein-Westfalen festgelegt.

Mit Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. August wurde festgestellt, dass kommunale Gremiensitzungen Veranstaltungen im Sinne der Corona-Schutzverordnung sind. Dies bedeutet, dass alle Personen, die an einer Gremiensitzungen teilnehmen, also auch die gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, nur an der Sitzung teilnehmen dürfen, wenn die 3G-Regel erfüllt ist. Zudem ist eine Einlasskontrolle erforderlich.
Diese Regelungen der Corona-Schutzverordnung gelten ebenfalls für Fraktionssitzungen.

Text: Stadt Bottrop

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