
Mit den Umbauarbeiten im Bereich des Ernst-Wilczok-Platzes ergeben sich für die Verkehrsteilnehmer erhebliche Veränderungen in der Verkehrsführung. Die Kirchhellener Straße wird zur Fahrradstraße.
Deshalb wurde die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung mit der Böckenhoffstraße geändert. Die bisherige abknickende Vorfahrt wurde aufgehoben. Anders als bisher ist nun wartepflichtig, wer in die Kirchhellener Straße eingefahren möchte. Zusätzlich ist die Weiterfahrt für Kraftfahrzeuge ab der Böckenhoffstraße in Richtung Ernst-Wilczok-Platz nun nicht mehr zulässig. Für Radfahrer bleibt dieser Abschnitt der Kirchhellener Straße, wie auch der weitere Abschnitt bis zur Osterfelder Straße, frei.
Am Ernst-Wilczok-Platz ist die Durchfahrt auf der südlichen Fahrbahn (an der Rathausschänke) ab sofort in beiden Fahrrichtungen verboten. An der nördlichen Fahrbahn (vor dem Rathaus) ist die Durchfahrt in Richtung Kirchhellener Straße weiterhin möglich, das Abbiegen in die Kirchhellener Straße in Richtung Osterfelder Straße ist allerdings nicht mehr zulässig. Das ist auch konsequent, da der weitere Verlauf als Einbahnstraße in Richtung Norden eingerichtet ist. Eine Durchfahrt von der Kirchhellener Straße zur Gerichtsstraße ist für Kraftfahrzeuge demnach nicht mehr zulässig.

(c) Text: Stadt Bottrop, Grafik: Wir lieben Bottrop / Luftaufnahmen © RVR, 2022, dl-de/by-2-0.