Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten

Straßenverkehrsamt schränkt Spielraum für Duldung ein

 

Das Straßenverkehrsamt der Stadt Bottrop wird ab kommendem Jahr den Spielraum einengen, bei dem das Parken auf dem Gehweg noch geduldet werden kann. Die Einschränkung resultiert aus der Fortschreibung des Verkehrssicherheitskonzepts und sieht zukünftig mehr Schutz und mehr Platz für Fußgänger vor. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Parken auf Gehwegen generell untersagt ist, nur in Wohnquartieren mit besonderem Parkdruck geduldet werden kann und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass niemand gefährdet wird.

 

Bislang wurde das Gehwegparken geduldet, sofern eine Restgehwegbreite von 1 Meter eingehalten wurde. Diese verbleibende Mindestbreite für Fußgänger wird ab dem 1. Januar 2017 auf 1,20 Meter erweitert.

 

Das Gehwegparken wird generell aber nicht geduldet, wenn sich alternative Parkmöglichkeiten wie Parkstreifen oder Parkplätze in unmittelbarer Nähe befinden oder wenn durch das Gehwegparken andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, wie beispielsweise durch eine Sichtbehinderung in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Im Innenstadtbereich und entlang der Hauptstraße in Kirchhellen wird das Gehwegparken grundsätzlich nicht geduldet. Das Straßenverkehrsamt wird die Einhaltung der neuen Vorgaben überwachen und zusätzlich mit Informationsschreiben und Plakaten auf das verbotswidrige Gehwegparken hinweisen.

 

Hintergrund der Maßnahme sind Ergebnisse aus der zweiten Fortschreibung des Verkehrssicherheitskonzepts der Stadt Bottrop. Das Parken auf dem Gehweg war darin in diesem Jahr ein Schwerpunkt. Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass nach der Straßenverkehrsordnung das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist – es sei denn, eine Beschilderung erlaubt es ausdrücklich. Zweck dieser Vorschrift ist, dass sich die Fußgänger sicher und ungehindert auf den Gehwegen bewegen und aufhalten können. Dies berücksichtigt auch den Umstand, dass fahrradfahrende Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr den Gehweg benutzen müssen und außerdem genügend Platz für behinderte Menschen mit Hilfsmitteln sowie Eltern mit Kinderwagen erhalten bleiben muss.

 

„Wer sein Auto oder Motorrad auf dem Gehweg abstellt, gefährdet die Sicherheit anderer Menschen. Sie müssen dann oftmals den Gehweg verlassen und auf die Straße ausweichen“, sagt die Leiterin des Straßenverkehrsamtes Monika Werwer. „Diese erhebliche und unnötige Gefahrenquelle für andere kann leicht vermieden werden, wenn die Fahrzeuge korrekt abgestellt werden.“ Die Stadt Bottrop appelliere daher an alle motorisierten Verkehrsteilnehmer, die bestehenden Parkregelungen einzuhalten, auch wenn der Weg zum Parkplatz anschließend ein paar Meter länger ist.

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