Verwaltung beklagt Vandalismus an Schutzgebietsschildern

Hinweise aus der Bevölkerung erbeten

Der Fachbereich Umwelt und Grün beklagt eine systematische Beschädigung von Schildern an Naturschutzgebieten. Insbesondere betroffen sind Areale, die erst vor kurzem als Naturschutzgebiete ausgewiesen wurden.

Nachdem der Rat der Stadt Bottrop im neuen Landschaftsplan im Jahr 2015 neue Naturschutzgebiete ausgewiesen hatte, wurden diese beschildert, um für jeden erkennbar zu machen, dass er sich in einem wertvollen und schutzwürdigen Teil der Landschaft bewegt.

Des einen Freud scheint auch hier des anderen Leid zu sein, denn offenkundig sind nicht alle Besucher erfreut darüber, dass ein möglichst weitgehender Schutz des natürlichen Inventars der Landschaft auch Einschränkungen bei dessen Benutzung mit sich bringt. Besonders im Vöingholz und im Köllnischen Wald sind viele Schilder beschädigt oder mit Farbe unkenntlich gemacht worden (siehe Foto). Besonderes Ziel sind dabei die Hinweisschilder, auf denen die entsprechenden Verbote, die für das Naturschutzgebiet gelten, dargestellt wurden.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Zerstörung der Hinweisschilder niemandem nutzt und dass die Verbote allein durch den Beschluss des Stadtrates, also unabhängig von den Hinweisschildern vor Ort gelten. Dem Tatbestand der Ordnungswidrigkeit entgeht man dadurch also nicht. Wer Schilder zerstört schadet vielmehr der Allgemeinheit, weil er nicht unerhebliche Kosten für den Ersatz verursacht.

Die Kosten für den Ersatz einer einzelnen Hinweistafel beläuft sich auf circa 150 Euro reine Materialkosten, da die Hinweistafeln spezielle Anfertigungen für die Stadt Bottrop sind, und summiert sich mit den zusätzlichen Kosten für An- und Abfahrt sowie Arbeitszeit schnell auf rund 400 Euro pro Stück. Zusätzlich ist die Sachbeschädigung auch eine Straftat.

Die Stadtverwaltung bittet daher um Hinweise aus der Bevölkerung. Für die Schutzgebiete werden zudem in Zusammenarbeit mit der Polizei in diesem Jahr vermehrte Kontrollen durchgeführt, um dafür zu sorgen, dass die in den Schutzgebieten bestehenden Regeln auch eingehalten werden.

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