Anträge werden künftig in der Osterfelder Straße 27 bearbeitet
Die Aufgabenbereiche „Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)“ und „Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)“ des Fachbereichs Jugend und Schule sind von Mittwoch bis Freitag, 11 bis 13. Juli, für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Dienststelle zieht in dieser Zeit um, in das Verwaltungsgebäudes an der Osterfelder Straße 27. Ab Montag, 16. Juli, ist der Geschäftsbereich für Beratungsgespräche und Antragstellung wieder erreichbar. Die Zuständigkeiten und Öffnungszeiten sowie weitere Informationen zum BAföG und zum Elterngeld können der Internetpräsenz der Stadt Bottrop unter www.bottrop.de entnommen werden.