Ausstellung zeigt den Weg zum Bottroper Frauenwahlrecht

„100 Jahre Frauenwahlrecht“ und “100 Jahre Stadt Bottrop”: Die Gleichstellungsstelle der Stadt Bottrop lädt aus diesen Anlässen zu einer Jubiläumsveranstaltung im Rahmen einer Vernissage zur Ausstellung “Sichtbar – Bottroper Frauen” am 19. Januar 2019 ein.

Das Frauenwahlrecht musste von den Frauen lange eingefordert und erkämpft werden. Was geschah zu dieser Zeit und danach in Bottrop? Die Gleichstellungsstelle hat dazu eine lokale Ausstellung mit dem Titel “Sichtbar – Bottroper Frauen” anhand ihr noch vorliegender alter Fotos und Berichte erstellt. Dabei wird es Informationen und relevantes Engagement aus der Vergangenheit sowie Steckbriefe der ersten Ratsfrauen in Bottrop von 1919 bis 1933 geben.

Auf 16 Ausstellungstafeln werden die vier „Mütter des Grundgesetzes“ Helene Weber, Elisabeth Selbert, Frieda Nadig und Helene Wessel vorgestellt, die neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erstellten und maßgeblich dazu beitrugen, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Art. 3 Abs. 2 als Verfassungsgrundsatz 1949 in das Grundgesetz aufgenommen wurde.

In Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv wurden elf „Steckbriefe“ für eine Aktionslandkarte erster Ratsfrauen in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, auf denen die erste Generation der Bottroper Politikerinnen vorgestellt werden. Diese Steckbriefe können im Internet eingesehen werden unter: #ErsteRatsfrauenNRW

Die Ausstellung der Gleichstellungsstelle in Kooperation mit dem Stadtarchiv und der VHS kann bis zum 1. März 2019 im Kulturzentrum August Everding besucht werden: montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr, samstags von 9 bis 13 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Viele Generationen von Frauen haben für Gleichberechtigung und für ihr Wahlrecht gekämpft. Am 19. Januar 1919 durften deutsche Frauen, die sich gegen heftigen Widerstand durchgesetzt hatten, erstmals wählen und für politische Ämter kandidieren. An diesem Tag fanden erstmals allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab, 300 kandidierten. Von insgesamt 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein.

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