Neue Regelungen auf den städtischen Friedhöfen

Der städtische Dienst in den Friedhofstrauerhallen für Besuchszwecke wird wegen der geringen Auslastung an den Sonntagen künftig endgültig eingestellt. Somit bleiben nach Mitteilung der Stadtverwaltung die Trauerhallen erstmals am Sonntag, dem 6. Oktober, geschlossen und sind künftig nur noch montags bis freitags in der Zeit von 11 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 14.30 Uhr für Besuchszwecke geöffnet. An Feiertagen findet ebenfalls kein Hallendienst mehr statt. Die Bestattungshäuser haben allerdings weiterhin Schlüssel und somit Zugang zu den Trauerhallen.

Der erste „bestattungsfreie“ Montag ist, wie bereits angekündigt, am 7. Oktober. Montags sollen dadurch die Arbeitsabläufe auf den Friedhöfen effizienter organisiert werden.

Ab Montag, den 7. Oktober, werden außerdem die Friedhofstore bereits zu Dienstschluss verschlossen. Ein Schließdienst wird künftig nicht mehr eingesetzt.

Für Fahrgenehmigungen (private KFZ der Friedhofsbesucher) gelten ab Montag, den 7. Oktober, ebenfalls neue Zeiten. Insbesondere wird städtischerseits auf die frühere Schließung der Friedhofstore hingewiesen. Das Befahren der Friedhöfe mit gültigem Fahrausweis ist dann nur noch möglich montags von 9 bis 15 Uhr, dienstags bis donnerstags von 13 bis 15 Uhr und freitags von 13 bis 14.30 Uhr. Die Inhaber der Fahrausweise wurden angeschrieben (drei Jahre rückwirkend) und haben entsprechend eine neue Genehmigung erhalten.

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