Feuer zu Ostern sind ausnahmslos verboten

Der Krisenstab der Stadt Bottrop hat am 13. März 2020 beschlossen, dass alle angemeldeten Osterfeuer abgesagt sind und alle dazu erfolgten Erlasse ihre Gültigkeit verloren haben.

Beim Fachbereich Umwelt und Grün laufen vermehrt Anfragen auf, ob der gesammelte Baum- und Strauchschnitt ohne Durchführung eines öffentlichen Osterfeuers verbrannt werden dürfe. Die klare Antwort ist: Nein.

Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt zur Entsorgung ist ein Verstoß gegen § 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und daher nicht zulässig. Wer trotzdem Baum- und Strauchschnitt verbrennt, muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.

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