
Nach Beschluss der Landesregierung, können ab heute, 7. Mai, die Sport- und Trainingsbetriebe im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder starten. Dies gilt, sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Dabei muss ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Für die Stadt Bottrop bedeutet dies, dass unter den genannten Rahmenbedingungen ab sofort wieder alle öffentlichen und privaten Freisportanlagen geöffnet werden können. Für die städtischen Sportstätten gelten dabei die vereinbarten Nutzungszeiten mit dem Bottroper Sport und Bäderbetrieb (BSBB). Lediglich Vereine dürfen Freisportanlagen wie das Jahnstadion oder Fußballplätze nach terminlicher Freigabe durch den BSBB betreten. Eine Nutzung für Privatpersonen und Individualgruppen ist momentan nicht möglich.
Auch die Calisthenics-Anlage am Sportpark sowie die „Bolzplätze“ in Bottrop sind wieder geöffnet und können unter Einhaltung der Abstandsregelung genutzt werden. Der Skaterbereich am Ehrenpark bleibt vorerst weiter geschlossen.
Aufgrund der zeitlichen Enge kann es bei einigen Sportstätten aus organisatorischen Gründen noch zu Verzögerung bei der Wiedereröffnung kommen.
Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind weiterhin untersagt.