Gastronomische Betriebe dürfen ab heute wieder öffnen …

Ab heute (11. Mai) dürfen auch in Bottrop gastronomische Betriebe wieder öffnen. Dabei müssen insbesondere fünf Regeln beachtet werden, die den Hygiene- und Infektionsschutzstandards der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Landes entsprechen:

➡️ Der Besuch von Gaststätten und die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist nur Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten erlaubt.
➡️ Vor dem Besuch sollten so weit wie möglich Reservierungen vorgenommen werden, um einen Rückstau von Gästen in Wartebereichen zu vermeiden. Gästen muss ein Sitzplatz zugewiesen werden.
➡️ Gästen und Servicepersonal mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen keinen Zutritt haben. Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach Abklärung durch einen Arzt möglich, dass keine Covid 19-Erkrankung vorliegt.
➡️ Gäste müssen sich nach Betreten der Gastronomie (innen und außen!) die Hände mit bereitstehenden Viruzid-Desinfektionsmitteln desinfizieren. Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale wie Händeschütteln muss verzichtet werden.
➡️ Kundenkontaktdaten sowie Zeiträume des Aufenthaltes sind für jede Tischgruppe mit auf den Tischen ausliegenden Listen (inklusive Einverständniserklärung zur Datenerhebung) zu dokumentieren. Dies ermöglicht im Fall der Fälle eine Kontaktpersonennachverfolgung. Die Listen müssen vom Gastronomen vier Wochen lang unter Wahrung der Vertraulichkeit aufbewahrt werden. https://bit.ly/3cndJuH

 

Quelle Bild und Text Stadt Bottrop

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