Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden aufgehoben

Der städtische Corona-Krisenstab hat die Pflicht zum Tragen von Masken im Rathaus und anderen öffentlichen Gebäuden aufgehoben. Mit dem heutigen Tage (16. Januar) müssen die Besucher(innen) sowie die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den städtischen Gebäuden keiner Maskenverpflichtung mehr nachkommen. Eine Ausnahme bildet das städtische Gesundheitsamt, das zur sogenannten “kritischen Infrastruktur” gehört, weshalb dort bis auf weiteres weiterhin eine Maske getragen werden muss.

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