Terrorverdacht: Mutmaßlicher IS-Kämpfer in Bottrop festgenommen

Symbolbild: Pixabay

In Bottrop und Höxter sind am Donnerstagmorgen (6. August) zwei Personen unter Terrorverdacht festgenommen worden. Das berichtet der WDR unter Berufung auf eigene Informationen; zuerst hatte die Bild-Zeitung über die Zugriffe berichtet. Gegen die beiden Verdächtigen soll bereits seit März ermittelt worden sein. 

Vorwurf: Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft den beiden Verdächtigen demnach vor, Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland gewesen zu sein. Sie sollen nach den bisherigen Vorwürfen mindestens von Mitte 2015 bis Ende 2016 im Irak bewaffnet für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ gekämpft haben. Laut WDR sollen die Verdächtigen die irakische Staatsangehörigkeit haben. 

Nach Angaben der Bild-Zeitung sollen die Zugriffe am Donnerstagmorgen in Bottrop und Höxter erfolgt sein. Die Verdächtigen seien dem Bericht zufolge widerstandslos festgenommen worden. Außerdem sollen Ermittler Wohnungen durchsucht und dabei unter anderem Handys und Laptops sichergestellt haben. 

Ermittler prüfen sichergestellte Geräte

Auf die Spur der Verdächtigen kamen die Ermittler laut WDR und Bild über Hinweise aus sogenannten „Battlefield Evidence“ – also Beweismitteln aus Konfliktgebieten. Dabei kann es sich beispielsweise um Listen oder Daten handeln, die in Gebieten bewaffneter Konflikte gesichert wurden. 

Die sichergestellten Datenträger sollen nun ausgewertet werden. Dabei geht es nach den vorliegenden Berichten auch um die Frage, ob die Verdächtigen möglicherweise konkrete Aktionen in Deutschland geplant hatten. Dafür gibt es laut WDR und dpa bislang jedoch keine Hinweise. 

Weitere Details zunächst offen

Konkrete Angaben dazu, wo genau der Zugriff in Bottrop stattfand, liegen derzeit nicht vor. Auch weitere Einzelheiten zum Ablauf des Einsatzes wurden zunächst nicht öffentlich bekannt. Für die Ermittlungen ist die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zuständig.

Wichtig ist: Es handelt sich um Vorwürfe. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

teilweise mithilfe von KI generiert

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