Stallpflicht für Geflügel im gesamten Stadtgebiet – Veterinäramt weist auf Meldepflicht hin

Für sämtliches Geflügel im Bottroper Stadtgebiet gilt seit letzter Woche die Stallpflicht. Darauf weist das Veterinäramt der Stadt Bottrop hin. Aufgrund der aktuellen Lage haben die Amtsveterinäre in der vergangenen Woche eine Aufstallung von Geflügel im gesamten Stadtgebiet angeordnet. Davon betroffen sind alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen.

Das Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden oder in Vorrichtungen wie Volieren oder Gehegen, die die Tiere gegen Kot von oben und gegen das Eindringen von Wildvögeln absichert. Das Veterinäramt hat darüber hinaus zwei Merkblätter auf der Internetseite der Stadt Bottrop veröffentlicht. Darin werden Hinweise zur Desinfektion und Hygiene gegeben. Die Halter werden noch einmal ausdrücklich auf die Meldepflicht aufgrund der Viehverkehrsverordnung für ihren Tierbestand verwiesen. Auf der Webseite der Landwirtschafskammer gibt es dazu einen entsprechenden Meldebogen.

Jetzt suchen