Die Bußgeldstelle des städtischen Straßenverkehrsamtes weist darauf hin, dass der Gesetzgeber beschlossen hat, die Straßenverkehrsordnung sowie weitere Verkehrsverordnungen grundlegend zu überarbeiten. Die Änderungen sind mit dem 28. April in Kraft getreten, erhöhen das bisherige Sanktionsniveau beträchtlich und wollen insbesondere Fußgänger und Radfahrer schützen.
Zur Begründung führt der Bundesrat dazu an, eine general- und spezialpräventive Wirkung erzielen sowie das Sanktionsgefüge im Bußgeldkatalog insgesamt wahren zu wollen. Dazu sind entsprechend eine Vielzahl von Maßnahmen mit dem Ziel erarbeitet worden, eine sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität zu fördern, insbesondere durch mehr Sicherheit für den Radverkehr.
Das Parken auf Gehwegen und auf Schutzstreifen wird erheblich teurer. Statt 20 Euro werden nunmehr beide Verstöße mit einem Verwarngeld von 55 Euro geahndet. Bei schwereren Verstößen können bis zu 100 Euro Bußgeld verhängt werden und darüber hinaus ist der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen (wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt). Auch mit eingeschaltetem Warnblinklicht sind diese Verstöße nicht legal, betonen die Mitarbeiter(innen) der Bußgeldstelle.
Ebenfalls wird die Sanktion bei Parken ohne Parkschein erhöht. Hier muss zukünftig für einen Verstoß 20 Euro, anstelle von zuvor 10 Euro, bezahlt werden. Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird jetzt statt bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet.
Des Weiteren muss der Verkehrsteilnehmer für Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich mehr bezahlen, hinzu kommen Punkte in Flensburg und bereits ab 21 km/h zu viel droht ein Fahrverbot.
Nähere Informationen zu dem Thema sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter “https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html” zu finden.
Das Straßenverkehrsamt bittet alle Bürger(innen) darum, die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten, um die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet zu erhalten und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zu vermeiden.
Zu den weiteren Neuregelungen in der Straßenverkehrsordnung wird es durch die Straßenverkehrsbehörde in Kürze weitere Informationen geben.